Für die Teilnahme an unserer Herzsportgruppe ist eine ärztliche Verordnung empfohlen.
Diese erhalten Sie nach einer Rehabilitationsmaßnahme (Verordnung G0805) oder von Ihrem behandelnden Arzt (Formular 56).
Weitere Informationen zu den Verordnungen und zur Teilnahme am Herzsport finden Sie in den nachfolgenden Kapiteln.
Vordruck G0850 der Deutschen Rentenversicherung
Das Formular G0850 ist ein Vordruck der Deutschen Rentenversicherung zur „Verordnung von Rehabilitationssport oder Funktionstraining“. Diese Verordnung erhalten Sie zum Ende der Rehabilitationsmaßnahme von Ihrem betreuenden Arzt der Reha-Einrichtung.
Das ausgefüllte Formular gilt laut Deutscher Rentenversicherung (Stand 07.05.2021) als Kostenzusage. Das bedeutet, dass die Kosten für den Rehabilitationssport oder das Funktionstraining von der Deutschen Rentenversicherung übernommen werden.
Weitere Informationen zur Verordnung G0850 finden Sie im Internetangebot der Deutschen Rentenversicherung.
Formular 56 Antrag auf Kostenübernahme
„Ärztliche Verordnung für den Rehabilitationssport/Funktionstraining“
Diese Verordnung ist speziell für den Rehabilitationssport (und das Funktionstraining) konzipiert.
Nachdem Ihr behandelnde Arzt die Verordnung bzw. das Formular ausgestellt hat, muss diese in der Regel von der zuständigen Krankenkasse genehmigt werden, bevor Sie/der Patient mit dem Rehabilitationssport beginnen kann. Dies gilt nicht nur für die Erstverordnung, sondern auch für Folgeverordnungen.
Bitte beachten Sie, dass die genauen Verordnungsdetails, Voraussetzungen oder auch die Kostenbeteiligung bei Privatversicherten je nach Krankenkasse variieren können.
Es ist daher immer ratsam, sich vorab zu informieren und bei Unklarheiten direkt bei der Krankenkasse nachzufragen.
Hier ein >Muster< als pdf-Datei (wird in einem neuen Browser-Tab geöffnet).
Teilnahme am Herzsport ohne Verordnung
Wenn Sie unser Herzsportangebot ohne Verordnung nutzen möchten, ist dies durch eine Mitgliedschaft in unserem Verein möglich.
Sprechen Sie bitte vor der Teilnahme am Herzsport mit Ihrem behandelnden Arzt über die beabsichtigte Teilnahme.
Mitgliedschaft im Verein
Mit einer Vereinsmitgliedschaft unterstützen Sie den Herzsportverein.
Es besteht keine Verpflichtung zur Vereinsmitgliedschaft, wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt. Eine Mitgliedschaft ist aber auch mit Verordnung möglich. Der Mitgliedsbeitrag ist dann ermäßigt.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an den Ansprechpartner des Vereins.
Bitte kontaktieren Sie uns für Anfragen und zur Terminvereinbarung per E-Mail oder telefonisch.
Wir bevorzugen die Kontaktaufnahme per E-Mail.